Detail
Bgld: Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Dient der Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, die Qualifikationen vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Hauptschulabschlussprüfung, etc.) sind.
Zielgruppe sind:
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- ArbeitnehmerInnen
- Lehrlinge
- Zivil- und Präsenzdiener
- WiedereinsteigerInnen nach dem Elternkarenzurlaub (bis max. 5 Jahre nach der Geburt des Kindes)
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- StudentInnen
- PensionistInnen
- SchülerInnen
Voraussetzungen
Die Förderungswürdigkeit ist vom Einkommen abhängig. Alle angeführten Richtsätze beziehen sich auf das monatliche Bruttoeinkommen und repräsentieren den Stand des Jahres 2010.
Das Familieneinkommen darf insgesamt € 4.094 nicht überschreiten.
Bei AlleinverdienerInnen (im Sinne der Berechtigung zur Beanspruchung des AlleinverdienerInnenabsetzbetrages) darf das Einkommen € 2.559 nicht überschreiten. Dieser Grenzbetrag erhöht sich um jeweils 10% für den/die EhepartnerIn und jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Einrichtung, an der die Bildungsmaßnahme durchgeführt wird, zu den für diese Förderung autorisierten Bildungseinrichtungen zählt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kurskosten und Kosten von Kursunterlagen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt im Nachhinein - d.h. in der Regel nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme. Bei mehrsemestrigen oder modular aufgebauten Ausbildungsformen kann die Förderung jeweils nach Abschluss dieser Ausbildungsteile erfolgen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Föderung kann folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:
- 75% der förderbaren Kosten
- € 364 pro Monat
- € 36,40 pro Kurstag (bei unregelmäßigen Kurszeiten)
Im Falle von parallelen Förderungen (z.B. des AMS, der Arbeiterkammer, ...) wird nur der Restbetrag der Kosten zur Beurteilung der Förderung herangezogen.
Wichtige Termine
Der Antrag muss bis spätestens 4 Monate nach Beendigung der Weiterbildung gestellt werden.
Beschäftigungslose Personen müssen schon zum Beginn der Bildungsmaßnahme beim AMS als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein.
Vorgehensweise
- TIPP: Falls die die Gewährung der Förderung für Sie dafür ausschlaggebend ist, ob Sie eine Weiterbildungsmaßnahme besuchen können oder nicht, können Sie versuchen telefonisch zu erfragen, ob die angestrebte Weiterbildung den Richtlinien entspricht und eine Förderung voraussichtlich möglich sein wird. Auskünfte über die Höhe der Förderung können Sie aber auf diesem Wege nicht erwarten.
- Antragsformulare liegen auf den Gemeindeämtern bzw. stehen als Download zur Verfügung.
- Auf dem Formular brauchen Sie die Bestätigung der Meldebehörde und des Bildungsinstitutes
- Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Einkommensnachweis
Zeugnis/Kursbesuchsbestätigung
Zahlungsbestätigung
Bestätigung über Familienbeihilfe - Reichen Sie den Antrag bis spätestens 4 Monate nach Kursende mit allen Beilagen bei der Landesregierung ein (genaue Angaben finden Sie auf dem Antragsformular)
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6, Hauptreferat Sozialwesen
Europaplatz 1
7001 Eisenstadt
Tel.: 02682/600-2286




