Detail
OÖ: Bildungskonto des Landes OÖ
Für wen ist die Förderung gedacht?
Allgemeines und Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Die Förderungen gelten für:
Arbeitnehmer/-innen, die
- in OÖ arbeiten oder
- seit mindestens 1 Jahr in OÖ wohnen
und als maximalen Bildungsabschluss die Matura aufweisen und
für Personen in Elternkarenz und Wiedereinsteiger/-innen,
- deren Arbeitsplatz in OÖ liegt oder
- die seit mindestens 1 Jahr in OÖ wohnen
unabhängig von ihrer schulischen Letztqualifikation
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Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Die Förderung gilt für:
- Personen in Elternkarenz
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
- WiedereinsteigerInnen
deren Arbeitsplatz in OÖ liegt oder
die seit mindestens 1 Jahr in OÖ wohnen unabhängig von ihrer schulischen Letztqualifikation.
Voraussetzungen
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
Die besuchte Bildungsmaßnahme muss der berufsorientierten Weiterbildung dienen und die Bildungseinrichtung über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen bzw. über einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügen. Eine weitere Förderungsvoraussetzung ist eine mindestens 75%-Anwesenheit im Kurs.
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Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Die besuchte Bildungsmaßnahme muss der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung dienen und mit einem Zeugnis bzw. einer Prüfung abschließen. Die Weiterbildung muss zudem bei einer oö Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen bzw. über einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügt. Eine weitere Förderungsvoraussetzung ist eine mindesten 75%-Anwesenheit im Kurs.
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Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Vom Land OÖ im Vorfeld der Durchführung bescheinigte Förderungsfähigkeit eines speziellen Bildungsprojektes für Personen in Elternkarenz und Wiedereinsteiger/-innen. Projektträger muss eine Bildungseinrichtung sein, die über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen bzw. einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügt.
Was wird gefördert?
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
Kurskosten.
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Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
- Kurskosten
- Kosten für Fachbücher, Instrumente, Materialien (falls keine Kurskosten anfallen)
- Im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme erforderliche Unterkunftskosten
Nicht förderbar sind Prüfungsgebühren und Fahrtkosten.
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Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Kurskosten.
Aktuell werden folgende Kurse durch das Besondere Bildungskonto gefördert:
- Orientierung und Kompetenzbilanzierung (BFI OÖ)
- Lernen gestalten (Frauenstiftung Steyr)
- ECDL Core (BFI OÖ, WIFI OÖ)
- ECDL Core mit eLearning (WIFI OÖ)
- ECDL advanced (BFI OÖ, WIFI OÖ)
- Grundlagen für technisch-handwerkliche Berufe (BFI OÖ)
- Ausbildung zum/zur zertifizierten Fachtrainer/-in (BFI OÖ)
- Sekretariatslehrgang (BFI OÖ)
- Ausbildung zum/zur Farb-, Typ- und Stilberater/-in (BFI OÖ)
- Werbeassistenz (WIFI OÖ)
- Web-Design (WIFI OÖ)
- Personalverrechnung (WIFI OÖ)
- Buchhaltung (WIFI OÖ)
- Büroassistenz (WIFI OÖ)
- Einführung Projektmanagement inklusive MS-Projekt (WIFI OÖ)
- medizinische Verwaltungsfachkraft (WIFI OÖ)
- zertifizierte/r Office- und Werbefachfrau/mann (Rossi Roth)
- zertifizierte Office- und Printfachfrau/mann (Rossi Roth)
Wie wird gefördert?
Allgemeines und Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Rückerstattung eines Teils der dem/der Arbeitnehmer/-in persönlich erwachsenen Kurskosten nach Kursende sowie nach Antragsstellung und –prüfung durch das Amt der oö Landesregierung.
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Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Der Förderungsbetrag wird vom Vollpreis der Bildungsmaßnahme abgezogen. Die Teilnehmer/-innen zahlen den reduzierten Kurspreis.
Wie hoch ist die Förderung?
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
50 % der Kurskosten, maximal aber € 880,--
Höherförderung für Personen über 40 Jahre und Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung:
80% der Kurskosten, maximal aber € 1.330,--
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Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
50 % der Kurskosten, maximal aber € 1.770,--.
Höherförderung für Personen über 40 Jahre und Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung:
80% der Kurskosten, maximal aber € 2.210,--
Unterkunftskosten: 50% der dem/der Förderungswerber/-in persönlich angefallenen Kosten, maximal aber € 3.990,--
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Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
75 % der Kurskosten, maximal aber € 1.330,-- pro Teilnehmer/-in.
Wichtige Termine
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Allgemeinen Bildungskontos ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme beim Amt der OÖ Landesregierung abzugeben.
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Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Speziellen Bildungskontos ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung beim Amt der oö Landesregierung abzugeben.
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Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Förderungsanträge für Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Besonderen Bildungskontos sind von der jeweiligen Bildungseinrichtung vor Projektdurchführung beim Amt der oö Landesregierung einzubringen.
Vorgehensweise
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
Antragsformular - erhältlich auch als Download auf der Homepage des Landes OÖ unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-2A862B6D/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm ) - ausfüllen und innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der OÖ Landesregierung abgeben.
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Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Antragsformular - erhältlich auch als Download auf der Homepage des Landes OÖ unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-2A862B6D/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm - ausfüllen und innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der OÖ Landesregierung abgeben.
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Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Bildungseinrichtung stellt Antrag auf Förderung beim Amt der OÖ Landesregierung mittels speziellem Formular (erhältlich beim Amt der OÖ Landesregierung) und erhält nach Prüfung der Voraussetzungen eine schriftliche Verständigung über die Förderungsfähigkeit.
Die Hälfte des Förderanteils wird dem Projektträger sofort, der Rest nach Ende des Projekts vom Land OÖ überwiesen.
Kontakt
Amt der oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 (LDZ), 4021 Linz
Bildungskonto-Hotline: 0732/7720 – 14900
E-Mail: bildungskonto(at)ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at




