Detail

Beihilfe zu Kurskosten, Kursnebenkosten und zur Deckung des Lebensunterhaltes

Für wen ist die Förderung gedacht?

Diese Beihilfen können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.

In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, gefördert werden.

Voraussetzungen

  • Arbeitslosigkeit
  • Einkommen unter einer bestimmten Grenze
  • Kontaktaufnahme mit dem AMS, denn die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden.
  • Positive Entscheidung des AMS über die individuelle Förderbarkeit und die Sinnhaftigkeit der Weiterbildung

HINWEIS: Es existiert prinzipiell kein Rechtsanspruch auf eine AMS-Weiterbildungsförderung, aber für Personen über 50 oder unter 25 Jahren, denen binnen 3 Monaten keine zumutbare Beschäftigung angeboten werden konnte, gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Ausbildungs- oder Wiedereingliederugsmaßnahme.

Was wird gefördert?

gefördert wird die Deckung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme wie berufsbezogene Kurskosten, Prüfungsgebühren und Lehrmitteln, Kursnebenkosten (Fahrtkosten,...), insbesondere:

  • Schulgeld
  • Lehrmittel
  • ärztliche bzw. psychologische Gutachten
  • Prüfungsgebühren
  • Schulungskleidung (z.B. Schuhe für Baukurse)
  • Selbstbehalt für Schulbücher
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Selbstbehalt für SchülerInnenfreifahrt
  • Unterkunft (Nächtigung)
  • Verpflegung
  • Kursgebühren

Wie wird gefördert?

Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge).

Alle FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung (Ersatzzeit) versichert.

Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten.

Wichtige Termine

Die Bewilligung durch das AMS muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Gültigkeit der Förderung

Diese Förderungen sind in dieser Form gültig seit Jänner 2007 und gelten bis auf Widerruf.

Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z.B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z.B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).

Vorgehensweise

  • Kontaktaufnahme mit dem AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme
  • Informations- und Beratungsgespräche mit den AMS-BeraterInnen
  • Abwarten der Entscheidung

Achtung: Die Förderrichtlinien sind regional sehr unterschiedlich

Kontakt

Ansprechpartner sind die Regionalen Geschäftsstellen des AMS
Liste unter: www.ams.at/neu/4125.htm

 

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