Detail

Bgld: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Phasing out)

Für wen ist die Förderung gedacht?

Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern. Die Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Burgenland.

Primäre Zielgruppen sind:

  • ArbeitnehmerInnen ab 45
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 mit geringer Qualifikation (unterhalb des Maturaniveaus)
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 in Qualifizierungsverbünden

Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Arbeitgeber:

  • AMS
  • Politische Parteien
  • radikale Vereine
  • Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
  • juristische Personen öffentlichen Rechts

Ausgeschlossen ist auch die Förderung folgender ArbeitnehmerInnen:

  • UnternehmenseigentümerInnen
  • GeschäftsführerInnen
  • Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
  • ArbeitnehmerInnen in unkündbarem Arbeitsverhältnis
  • Lehrlinge

Voraussetzungen

  • Der Standort der personaldisponierenden Stelle des Unternehmens liegt im Burgenland
  • Vorlage eines Bildungsplanes durch das Unternehmen in Abstimmung mit den ArbeitnehmerInnen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll beurteilt wird.
  • Die Begünstigten müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder im Elternkarenzurlaub befinden.

Was wird gefördert?

  • Generell sind Kurs- und Lohnkosten (für die Kurszeiten) förderbar. Eine Ausnahme gibt es für Männer unter 45, bei denen nur Kurskosten förderbar sind.
  • Es muss sich um eine berufsbezogene Weiterbildung handeln.
  • Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen.
  • Es darf sich bei der Bildungsmaßnahme nicht um Schulungen handeln, die für die MitarbeiterInnen ausschließlich innerhalb des derzeitigen Unternehmens verwertbar sind (z.B. spezifische Produktschulungen)

Wie wird gefördert?

Diese Förderung erhalten Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Weiterbildungen bezahlen.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Teilnehmer und Begehren 75% der anrechenbaren Kosten (Kursgebühren und Lohnkosten), wobei die Kurskosten maximal bis zu einer Höhe von € 10.000 anerkannt werden.

Die Lohnkosten werden dabei nach dem zeitlichen Ausmaß der Bildungsmaßnahme gefördert (max. auf der Basis eines Vollzeit-Monatslohnes von € 1.454).

Wichtige Termine

Die Beantragung der Förderung muss beim AMS vor Kursbeginn erfolgen.

Vorgehensweise

Die Auswahl einer Weiterbildungsmaßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen.Die Beantragung erfolgt mittels eines eigenen Antragsformulars, dass in den AMS-Diensststellen erhältlich ist.TIPP: Betreiben Sie Ihren Wunsch nach Weiterbildung aktiv: Die Vorbereitung der Formulare durch die ArbeitnehmerInnen erhöht die Bereitschaft der Unternehmen mitzumachen.Einbringung des Antrags bei der für den Betrieb zuständigen Geschäftsstelle des AMS durch den Dienstgeber

Kontakt

AnsprechpartnerInnen:
AMS-Landesgeschäftsstelle Burgenland
7000 Eisenstadt, Permayerstrasse 10

Hr. Breithofer, Fr. Mali

Tel.: 02682/692

ams.burgenland(at)ams.at

 

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